Vertretung ausländischer Unternehmen

FINANZVERTRETUNG IN DER SCHWEIZ

Sie haben als ausländisches Unternehmen ohne sitz in der Schweiz die MWSt in der Schweiz abzurechnen.


Wir übernehmen für Sei die Aufgabe und vertreten Sie in der Schweiz.


UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ

Sie planen ein eigenständiges Unternehmen oder eine Zweigstelle in der Schweiz zu eröffnen?  Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gründung, den Anmeldungen beim Handelsregister, der Wahl der Sozialversicherungen und übrigen Versicherungen.  Wir übernehmen die Rechnungslegung, den Jahresabschluss und die Steuern. Wir führen Ihre Administration oder vertreten Sie in der Schweiz als Geschäftsführer und Einzelunterschriftsberechtigten.

ENTSENDUNG IN DIE SCHWEIZ: 8-TAGEREGELUNG FUER EU/EFTA ARBEITNEHMER

Als EU/EFTA-ausländische Unternehmen führen Sie zum Beispiel Bauprojekte aus oder sind auf Montage: Dann haben Sie Schweizer Mehrwertsteuer abzurechnen, wenn  das Unternehmen einen weltweiten Umsatz von mehr als 100’000 Schweizerfranken hat.


Die 8 Tageregelung ist einzuhalten: Zudem sind Die in der Schweiz arbeitenden Personen sind rechtzeitig bei den kantonalen Ämtern, in dem Kanton wo die Arbeit verrichtet wird,  anzumelden. Ausländische Arbeitnehmer werden in der Schweiz kontrolliert, um Lohndumping zu vermeiden, dienen dem Schutz der Schweizer Arbeitnehmer. Zudem ist eine Kaution zu leisten.


Die EU/EFTA möchte die 8-Tageregelung so abändern, dass die Bewilligung einen Tag vor Erbringung der Arbeits-oder Dienstleistung einzuholen ist.


Wir unterstützen Sie bei Ihren Schweizer Aktivitäten, wir melden Ihre Arbeitnehmer ordnungsgemäss an der richtigen Stelle im Zielkanton an, wir Unterstützen Sie bei der Beschaffung der Schweizer MWST-Nummer und rechnen Ihnen in Ihrem Auftrag periodisch die MwSt. ab und melden Ihre Arbeitnehmer ordnungsgemäss an.