Sie haben als ausländisches Unternehmen ohne sitz in der Schweiz die MWSt in der Schweiz abzurechnen.
Wir übernehmen für Sei die Aufgabe und vertreten Sie in der Schweiz.
Sie haben als ausländisches Unternehmen ohne sitz in der Schweiz die MWSt in der Schweiz abzurechnen.
Wir übernehmen für Sei die Aufgabe und vertreten Sie in der Schweiz.
Sie planen ein eigenständiges Unternehmen oder eine Zweigstelle in der Schweiz zu eröffnen? Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Gründung, den Anmeldungen beim Handelsregister, der Wahl der Sozialversicherungen und übrigen Versicherungen. Wir übernehmen die Rechnungslegung, den Jahresabschluss und die Steuern. Wir führen Ihre Administration oder vertreten Sie in der Schweiz als Geschäftsführer und Einzelunterschriftsberechtigten.
Als EU/EFTA-ausländische Unternehmen führen Sie zum Beispiel Bauprojekte aus oder sind auf Montage: Dann haben Sie Schweizer Mehrwertsteuer abzurechnen, wenn das Unternehmen einen weltweiten Umsatz von mehr als 100’000 Schweizerfranken hat.
Die 8 Tageregelung ist einzuhalten: Zudem sind Die in der Schweiz arbeitenden Personen sind rechtzeitig bei den kantonalen Ämtern, in dem Kanton wo die Arbeit verrichtet wird, anzumelden. Ausländische Arbeitnehmer werden in der Schweiz kontrolliert, um Lohndumping zu vermeiden, dienen dem Schutz der Schweizer Arbeitnehmer. Zudem ist eine Kaution zu leisten.
Die EU/EFTA möchte die 8-Tageregelung so abändern, dass die Bewilligung einen Tag vor Erbringung der Arbeits-oder Dienstleistung einzuholen ist.