Auf Bundesebene entfällt folglich die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung.
Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung, welche im Jahr 2016 eingeführt wurde, zukünftig verzichtet.
Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der Steuererklärung, welche im Jahr 2016 eingeführt wurde, zukünftig verzichtet.