GRUENDUNG + LIQUIDATION

AKTIENGESELLSCHAFT (AG)

Zur Gründung einer AG braucht es mindestens drei Personen, das heisst mindestens drei GesellschafterInnen. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 und muss mindestens zu 50% einbezahlt werden.
Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt CHF 0.01.
Die Aktiengesellschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist eine juristische Person.

 

Bei der Gründung

  • muss Aktienkapital auf ein Sperrkonto einbezahlt seien
  • müssen die Statuten und das Gründungsprotokoll erstellt und notariell beurkundet sein (in Kanton Zürich bei staatlichen Notaren)
  • muss der Eintrag ins Handelsregister nach der notariellen Beurkundung der Gründung erfolgen. Sobald die AG im SHAB (Schweizerischen Handelsamtsblatt) publiziert ist, ist die Gesellschaft offiziell gegründet. Auf www.zefix.ch finden sich alle Aktiengesellschaften in der Schweiz.
Das Handelsregister ist ein offizielles Register, das von den Kantonen geführt wird; nur was im Handelsregister steht ist rechtsgültig.
  • Nach der Gründung sind zu klären:  Anmeldung bei den Sozialversicherungen, MWST, Sach- und Haftpflichtversicherung, Quellensteuer, Buchhaltungsführung
 
Wir unterstützen Sie oder erledigen die Arbeiten für Sie.