Versicherungen

ALTERS- UND HINTERLASSENEN VERSICHERUNG (AHV), ARBEITSLOSENVERSICHERUNG (ALV)

Bei der Sozialversicherungsanstalt ist jeder Betrieb zu versichern, und zwar alle Angestellten, die das 18. Altersjahr überschritten haben. Aber auch InhaberInnen von Einzelunternehmen oder MitinhaberInnen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind als Selbstständige bei der Sozialversicherungsanstalt zu versichern. Häufig ist dies die Kantonale Kasse, wie die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich. In einigen Branchen existieren brancheneigene Sozialversicherungsanstalten.
 
Bei der Sozialversicherung wird nicht nur die AHV abgerechnet, sondern auch die Familienausgleichskasse, d.h. das Sozialwerk, das die Kinderzulagen garantiert.
Die Arbeitslosenversicherungsprämien werden auch über die Sozialversicherungsanstalten abgerechnet.
 
Die AHV-Kassen haben alle die gleichen Prämien, ausser in manchen Fällen bei der angeschlossenen FAK.