Die einfache Gesellschaft ist eine vertragliche Abmachung zwischen zwei oder mehreren Personen, die beschränkte Zeit gültig ist; im Gegensatz zur Kollektivgesellschaft, die auf unbestimmte Zeit gegründet wird. Sie wird häufig für die Zusammenarbeit von zwei oder drei Personen gewählt, die daraufhin für Verbindlichkeiten aus der Geschäftstätigkeit gegenseitig solidarisch haften. Sie teilen den Erfolg nach Köpfen oder wie dies im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Dabei gibt es auch die stille Gesellschaft, eine einfache Gesellschaft, bei welcher ein oder zwei Gesellschafter nicht nach aussen auftreten, jedoch die Gesellschaft in irgendeiner Art unterstützen und meist auch am Nettoertrag der Gesellschaft beteiligt sind.
Einfache Gesellschaften finden sich häufig bei freien Berufen wie in Architekturbüros oder Anwaltskanzleien mit zwei oder mehreren Partnern. Die einfache Gesellschaft kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Beim Formulieren des Gesellschaftsvertrages einer einfachen (oder stillen) Gesellschaft unterstützen wir Sie oder erledigen die Arbeiten für Sie.