Beim Verkauf von Grundeigentum ist immer eine Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer für alle Unternehmen fällig. Dabei ist bei Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften wesentlich, ob sich das Grundeigentum im Geschäftsvermögen oder im Privatvermögen befindet. Bei der Überführung von Grundstücken aus dem Geschäftsvermögen ins Privatvermögen können zusätzlich merkliche Steuern und AHV anfallen.
Wenden Sie sich bei einem geplanten Verkauf beziehungsweise vor der Überführung von Grundeigentum von Geschäfts- in Privatvermögen vertrauensvoll an uns – wir beraten Sie bei der Optimierung der Grundstückgewinnsteuer.
Wir übernehmen für Sie zudem das Ausfüllen der Steuererklärung.