Bei Löhnen können die Prämien der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungen zu 50% oder 100% vom Bruttolohn abgezogen werden.
Krankentaggeldversicherungsprämien können meist zu 100% vom Bruttolohn abgezogen werden.
Der Arbeitgeber kann jedoch auch die Prämien der Nichtbetriebsunfalls- und Krankentaggeldversicherung zu 100% übernehmen.
Bei ausländischen ArbeitnehmerInnen ohne Niederlassung ist die Quellensteuer in Abzug zu bringen.
Nebst den monatlichen Lohnabrechnungen pro MitarbeiterIn, ist auch jeweils ein Lohnkumulativjournal zu erstellen; dies enthält die notwendigen Informationen für den Lohnausweis und die jährlichen Sozialversicherungsabrechnungen des Geschäftes.