Das Mietvertragsrecht ist im Obligationenrecht geregelt. Dabei ist zwischen Mietverträgen von Geschäftsräumen und Wohnräumen zu unterscheiden. Sie können meist formlos eingegangen, aber nicht formlos gekündigt werden. Teilweise existieren kantonale Formulare, die zu verwenden sind
Wir beraten Sie gerne im Mietvertragsrecht.