Die Pensionskassenversicherung wird bei einer Pensionskasse, meist einer Stiftung, abgerechnet. Die Pensionskasse ist zu wählen, dabei ist eine eingehende Analyse der verschiedenen Angebote sehr wichtig. Sie entscheiden über den Teil, der gespart wird, und über die Rente, die bei allfälliger Invalidität dem Personal bezahlt wird.
Die Pensionskassenversicherung enthält folgende Teile in der Prämie
- Sparanteil für das Alter
- Risikoanteil bei Invalidität
- Verwaltungsanteil
Meist bieten Pensionskassen zudem unterschiedliche Risikoversicherungslösungen.
Achtung
Die obligatorische Versicherung deckt nur den Lohn bis CHF 84’600 (2018) ab. Lohnbestandteile über dem gesetzlichen Versicherungsmaximum sind oft freiwillig versichert.