Wenn Sie ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C beschäftigen, müssen Sie vierteljährlich die Quellensteuer mit dem kantonalen Steueramt abrechnen.
Wir bestimmen die Höhe der Quellensteuer aufgrund der unterschiedlichen Tarife, erledigen für Sie alle Formalitäten und rechnen die Quellensteuer korrekt ab.
Wir bestimmen die Höhe der Quellensteuer aufgrund der unterschiedlichen Tarife, erledigen für Sie alle Formalitäten und rechnen die Quellensteuer korrekt ab.