Steuern

STEUEREINSPRACHEN UND STEUERREKURSE

Einsprache

Sie erhalten einen Einschätzungsentscheid, mit dem Sie unzufrieden sind.
Wir beraten Sie und führen für Sie die Einsprache durch.
Kontaktieren Sie uns umgehend nachdem Sie den Einschätzungsentscheid erhalten haben!

Rekurse

Ihre Einsprache gegen den Einschätzungsentscheid wurde nicht

oder nur teilweise gutgeheissen, was Sie als Ungerechtigkeit empfinden.


Wir vertreten Sie kompetent bei Rekursverfahren.