Arbeitsverträge sind weitgehend im Obligationenrecht und dem Arbeitsgesetz geregelt. Zu berücksichtigen sind allfällige Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV). Arbeitsverträge können formlos abgeschlossen werden, doch ist zu empfehlen, schriftliche Arbeitsverträge abzuschliessen, d.h. wesentliche Teile der Abmachungen festzuhalten. Sie schliessen Unklarheiten aus und dienen als Grundlage bei Rechtsstreitigkeiten.
Wir beraten sie beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen bzw. setzen diese für Sie auf.