Einzelunternehmen und Personengesellschaften können ohne zusätzliches Verfahren gelöscht werden.
Bei juristischen Personen ist ein konkretes Verfahren vorgeschrieben, das mehr als ein Jahr dauern kann.
Häufig werden GmbH und AG, die inaktiv sind, verkauft oder weitergegeben, was sinnvoll ist, wenn die Gesellschaft keine offenen Verpflichtungen hat.
Bei juristischen Personen ist ein konkretes Verfahren vorgeschrieben, das mehr als ein Jahr dauern kann.
Häufig werden GmbH und AG, die inaktiv sind, verkauft oder weitergegeben, was sinnvoll ist, wenn die Gesellschaft keine offenen Verpflichtungen hat.