Steuern

MEHRWERTSTEUERN (MWST)

Ist Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig?
Ab CHF 100'000 Umsatz sind Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, ausser sie gehören dem Gesundheits- und/oder Bildungsbereich an. Ein Unternehmen kann sich jedoch auch bei einem tieferen Umsatz freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen: Dies ist sinnvoll, wenn Waren exportiert werden, substantielle Investitionen - z.B. bei Geschäftsbeginn - anstehen oder mit einer tiefen Marge gearbeitet wird. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie entweder die Dienstabteilung MWST in Bern oder lassen Sie sich von uns beraten!

Möchten Sie als kleineres Unternehmen mit dem ordentlichen vierteljährlichen oder dem vereinfachten Verfahren den Saldosteuersatz halbjährlich abrechnen? Führt ihr Unternehmen keine Debitorenbuchhaltung, dann rechnen Sie die Mehrwertsteuer nach dem vereinnahmten Entgelt ab. Diese Möglichkeit des Saldosteuersatzes ist arbeitssparend und eignet sich für Kleinunternehmen, ist jedoch nicht immer steueroptimal.

Wir beraten Sie kompetent bei Umsatzsteuerfragen im inländischen und grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehr und erledigen für Sie die MwSt.-Formalitäten.

MWST Sätze ab 01.01.2018

Die MWST kennt vier unterschiedliche Sätze ab 01.01.2018


  • 7.7% die meisten Güter und Dienstleistungen
  • 3.7% Hotelleistungen
  • 2.5% Güter täglicher Bedarf, Bücher und Zeitungen
  • 0%, Gesundheitsinstitutionen, Bildungsinsitutionen, Kunstschaffende, Landwirtschaft ist meist ausgenommen.


Auf Auslandumsätzen zahlen Sie keine MWST in der Schweiz.

Wir beraten Sie kompetent bei Umsatzsteuerfragen im inländischen und grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs- und Finanzverkehr und erledigen für Sie die MWST-Formalitäten.